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BGH, 08.01.1965 - VI ZR 219/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Feststellung eines unfallbedingten Verschuldens
Papierfundstellen
- VersR 1965, 383
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 21.04.1981 - 12 U 8/80
Schadensersatzpflicht wegen Ausschlagens eines Pferdes; Sicherheitsabstand beim …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Versicherungsrecht 1965 S. 383, 384; Versicherungsrecht 1967 S. 398, 399) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (DAR 1965 S. 301, 302). - BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Mopedfahrers mit einem …
Hierbei konnte er auch die nach seiner Meinung hohe Betriebsgefahr des Personenkraftwagens des Beklagten gegenüber der nach seiner möglichen Auffassung überwiegenden Verursachung durch Leimenstoll und dessen schwerem Verschulden völlig zurücktreten lassen (…vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1964 - VI ZR 79/63 - a.a.O.; Urteil vom 3. November 1964 - VI ZR 190/63 - VersR 1965, 82; Urteil vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 - VersR 65, 383). - BGH, 26.03.1968 - VI ZR 185/66
Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen bei Frost wegen eingedickten …
Es kann zwar Fälle geben, in denen die Betriebsgefahr eines liegengebliebenen und nicht vorschriftsmäßig gesicherten schweren Kraftfahrzeugs zurücktritt gegenüber der Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, dessen Fahrer infolge groben Verschuldens das haltende Fahrzeug nicht erkennt und auf dieses auffährt (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 -, VersR 1964, 952 [BGH 02.06.1964 - VI ZR 75/63] und vom 8. Januar 1965 - VI ZR 219/63 -, VersR 1965, 383).